Wer innerhalb Deutschlands oder im Ausland auf Dienstreise geht, kann sich die Übernachtungskosten sowie den Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber erstatten lassen. Alternativ ist es möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Details dazu sind in den jeweiligen Reisekostengesetzen der Länder sowie im Einkommenssteuergesetz geregelt. Gesetzliche Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand Der Verpflegungsmehraufwand wird im Einkommenssteuergesetz §9 Abschnitt 2 …