Dreimonatspflicht

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie?

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie? Im Fall von Abrechnungen beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten greift häufig die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen. Für eine gewissenhafte Berechnung der Reisekosten innerhalb der Dreimonatsfrist ist auf einige Details zu achten. Welche die wichtigsten Faktoren hierbei sind, welche Fragen sich zu Dreimonatsfrist und Verpflegungsmehraufwand ergeben und hilfreiche Tipps werden …

Verpflegungsmehraufwand Deutschland

verpflegungsmehraufwand-deutschland

Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der …