Dreimonatspflicht

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie?

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie? Im Fall von Abrechnungen beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten greift häufig die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen. Für eine gewissenhafte Berechnung der Reisekosten innerhalb der Dreimonatsfrist ist auf einige Details zu achten. Welche die wichtigsten Faktoren hierbei sind, welche Fragen sich zu Dreimonatsfrist und Verpflegungsmehraufwand ergeben und hilfreiche Tipps werden …

Verpflegungsmehraufwand Deutschland

verpflegungsmehraufwand-deutschland

Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der …

Verpflegungsmehraufwand berechnen / Beispiele

Verpflegungsmehraufwand berechnen

Wer auf einer Dienstreise in Deutschland oder im Ausland unterwegs ist, profitiert von der Verpflegungspauschale. Diese muss der Arbeitgeber zwar nicht zurückzahlen, tut es aber in den meisten Fällen aber trotzdem. Alternativ dürfen Arbeitnehmer den Betrag bis zur maximalen Grenze als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen. Hier geht es darum, wie …