Wer häufig auf Dienstreisen geht, kennt ihn schon: den Verpflegungsmehraufwand. Hierbei handelt es sich um eine Zahlung vom Arbeitgeber für die Verpflegung im Ausland. Allerdings muss der Arbeitgeber den Betrag nicht bezahlen. Sollte er das nicht tun, kann der Arbeitnehmer die Ausgaben als Werbungkosten steuerlich absetzen. Dienstreise von der Steuer absetzen: Die Verpflegungspauschale Steuer Grundsätzlich …
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