Auch im Jahr 2020 gilt: Wer auf Geschäftsreise geht, der sollte eine Reisekostenabrechnung anfertigen. So lassen sich Auslagen und Mehraufwendungen schnell und unkompliziert vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt zurückholen. Der wichtigste Teil der Reisekostenabrechnung beschäftigt sich mit der Abrechnung des Verpflegungsmehraufwand 2020. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, das Geschäftsreisenden zusätzliche Kosten für die Verpflegung …
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