Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der …
Verpflegungsmehraufwand berechnen / Beispiele
Wer auf einer Dienstreise in Deutschland oder im Ausland unterwegs ist, profitiert von der Verpflegungspauschale. Diese muss der Arbeitgeber zwar nicht zurückzahlen, tut es aber in den meisten Fällen aber trotzdem. Alternativ dürfen Arbeitnehmer den Betrag bis zur maximalen Grenze als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen. Hier geht es darum, wie …
Wann und wie Verpflegungsmehraufwand kürzen?
Wer auf einer Geschäftsreise im In- oder Ausland unterwegs ist, hat Anspruch auf einen Verpflegungsmehraufwand. Diesen zahlt der Arbeitgeber entweder nach erfolgter Reisekostenabrechnung in bar aus oder der Arbeitnehmer darf den Betrag als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch es gibt einige Fälle, in denen man den Verpflegungsmehraufwand kürzen muss. Um diese geht es in …