Alle Arbeitgeber, die auf einer Dienstreise für mindestens 8 Stunden vom Arbeitsort abwesend sind, dürfen die Verpflegungspauschale in Anspruch nehmen. Diese war früher auch unter dem Stichwort „Spesen“ bekannt. Es handelt sich um eine festgelegte Zahl, die der Arbeitgeber entweder zurückerstattet oder die der Arbeitnehmer von der Steuer absetzen darf. Hier gibt es Informationen dazu, …
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