Verpflegungsmehraufwand Frühstück

Verpflegungsmehraufwand Frühstück

Jeder, der häufig auf Dienstreise geht, hat sich schon einmal mit dem Thema Verpflegungspauschale Frühstück auseinandergesetzt. Genau wie für die anderen Mahlzeiten gibt es für Reisen innerhalb Deutschlands und für Reisen im Ausland genaue Richtlinien dafür, bis zu welchem Betrag Arbeitnehmer die Kosten für ihr Frühstück erstattet bekommen oder zumindest von der Steuer absetzen dürfen.

Voraussetzungen für den Verpflegungsmehraufwand Frühstück

Wenn das Frühstück nicht in der Unterkunft inbegriffen ist, ist es möglich, dieses als Verpflegungsmehraufwand auf der Reisekostenabrechnung anzugeben. Pro Tag haben Geschäftsreisende den folgenden Pauschbetrag für Kosten wie das Frühstück gut:

  • 14€ für Reisen von 8 bis 24 Stunden (innerhalb Deutschlands)
  • 28 € für Reisen ab 24 Stunden (innerhalb Deutschlands)

Hinweis: Alle Pauschalen für [year] gibt es hier. Informationen zu Dienstreisen bis zum 31.12.[year-1] finden Sie hier.

Verpflegungsmehraufwand berechnenAlternativ ist es möglich, sich einen sogenannten Sachbezugswert gutschreiben zu lassen. Anstatt eine Auszahlung zu erhalten, ermöglicht diese Zahl es, einen Sachwert wie einen Rabatt oder einen Tankgutschein von der Firma zu erhalten.

Muss der Arbeitgeber die Verpflegung während der Dienstreise bezahlen?

Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ausgaben wie Verpflegung während der Dienstreise zu bezahlen. Die meisten Arbeitgeber tun dies trotzdem und zahlen unter dem Schlagwort „Spesen“ auch die Ausgaben, die über dem Verpflegungsmehraufwand Frühstück liegen, zurück. Allerdings ist hier wichtig, dass der Arbeitnehmer Rückzahlungen nur dann steuerfrei erhält, wenn sie unter dem maximalen Wert liegen. Danach darf der Arbeitgeber Rückzahlungen mit 25% versteuern.

Je nach Situation ist es sinnvoller, die Verpflegungspauschale Frühstück nicht zurückzufordern, sondern sie direkt als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Die entsprechenden Belege dürfen dafür nicht fehlen.

Rechenbeispiel für die Verpflegungspauschale Frühstück

Von den 28 Euro Verpflegungspauschale am Tag sind 20 % für das Frühstück veranschlag. Der Verpflegungsmehraufwand Frühstück beträgt also 5,60 Euro. Wenn der Arbeitnehmer den Beleg aufbewahrt, kann er 5,60 Euro von der Steuer absetzen. Alternativ kann er sich das Frühstück bis zum Betrag von 5,60 Euro steuerfrei über die Reisekostenabrechnung erstatten lassen.

Wenn aber zum Beispiel der Arbeitgeber am Zielort das Frühstück bereitstellt, wird der tägliche Verpflegungssatz, der je nach Land unterschiedlich ist, um 20% gekürzt. Dann bleibt etwa bei einer Reise nach Italien nur noch ein Tagessatz von 32 Euro übrig (40 Euro Tagessatz für Verpflegungsmehraufwand – 20% Frühstück (8 Euro)).
In dieser Liste gibt es weitere Informationen zu den Sätzen für Auslandreise-Pauschalen.

Mehr Informationen zum Verpflegungsmehraufwand [year] finden Sie hier.

Verpflegungsmehraufwand Frühstück, Abzug vermeiden?

Viele Arbeitnehmer die häufig auf Geschäftsreisen sind haben mittlerweile Strategien entwickelt um es zu verhindern, dass das Frühstück auf der Hotelrechnung ausgewiesen wird (bspw. durch die Buchung von Business-Packages in denen das Frühstück als eine von vielen Leistungen aufgeht – z.B. zusammen mit dem Parkplatz oder dem WLAN im Hotel) . Sie bringen so den vollen Verpflegungssatz zum Ansatz und kürzen nicht um den Betrag für das Frühstück. Dieses Praxis sollte man allerdings sehr mit Vorsicht genießen und genau prüfen.

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