Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der …
Verpflegungsmehraufwand Gesetz
Wer innerhalb Deutschlands oder im Ausland auf Dienstreise geht, kann sich die Übernachtungskosten sowie den Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber erstatten lassen. Alternativ ist es möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Details dazu sind in den jeweiligen Reisekostengesetzen der Länder sowie im Einkommenssteuergesetz geregelt. Gesetzliche Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand Der Verpflegungsmehraufwand wird im Einkommenssteuergesetz §9 Abschnitt 2 …