Dreimonatspflicht

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie?

Verpflegungsmehraufwand: Was ist die Dreimonatspflicht und wann greift sie? Im Fall von Abrechnungen beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten greift häufig die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen. Für eine gewissenhafte Berechnung der Reisekosten innerhalb der Dreimonatsfrist ist auf einige Details zu achten. Welche die wichtigsten Faktoren hierbei sind, welche Fragen sich zu Dreimonatsfrist und Verpflegungsmehraufwand ergeben und hilfreiche Tipps werden …

Wann und wie Verpflegungsmehraufwand kürzen?

Wie den Verpfegungsmehraufwand kürzen

Wer auf einer Geschäftsreise im In- oder Ausland unterwegs ist, hat Anspruch auf einen Verpflegungsmehraufwand. Diesen zahlt der Arbeitgeber entweder nach erfolgter Reisekostenabrechnung in bar aus oder der Arbeitnehmer darf den Betrag als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch es gibt einige Fälle, in denen man den Verpflegungsmehraufwand kürzen muss. Um diese geht es in …