Verpflegungsmehraufwand Deutschland

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Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Die gültige Verpflegungspauschale Deutschland

Verpflegungsmehraufwand Steuern sparenInnerhalb Deutschlands gibt es andere Pauschalen oder Spesenzahlungen als für Dienstreisen ins Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen Tagessätzen für den Verpflegungsaufwand Ausland.

Für Deutschland gibt es eine große und eine kleine Verpflegungspauschale. Dies hängt davon ab, ob die Dienstreise zwischen 8 und 24 Stunden (kleine Pauschale) oder mindestens 24 Stunden (große Pauschale) andauert. Außerdem ist es wichtig, dass die Mahlzeiten unterwegs eingenommen wurden. Wer also ganz normal beim Bäcker um die Ecke frühstückt, bevor er sich auf die Reise macht, kann diese Ausgaben bei der Reisekostenabrechnung nicht angeben. Wer hingegen im ICE sein Brötchen holt, kann sich auf den Verpflegungsmehraufwand Deutschland verlassen.

Im Jahr [year] gelten die folgenden Zahlen:

Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand [year]
Zwischen 8 und 24 Stunden 14 Euro
An- und Abreise 14 Euro
24 Stunden (Ganztägig) 28 Euro

Beispiel für den Verpflegungsmehraufwand [year] Deutschland

Um diese Zahlen zu veranschaulichen, folgt hier ein praktisches Beispiel:
Herr Mustermann arbeitet normalerweise in Hamburg und wird im Februar [year] von seinem Arbeitgeber zu einer dreitägigen Konferenz nach Berlin geschickt, wo er sich mit potenziellen Kunden treffen wird. Dafür reist Herr Mustermann am Montagmorgen in Hamburg los, um nachmittags auf der Konferenz anzukommen. Dienstag und Mittwoch verbringt er bei der Konferenz und hat am Donnerstag noch ein Treffen mit einem neuen Geschäftskontakt in Berlin. Am Donnerstagmittag fährt er zurück nach Hamburg und ist nachmittags wieder im Büro.
Seine Verpflegungspauschale sieht wie folgt aus:

  • 14 Euro für Montag (Anreisetag, weniger als 24 Stunden)
  • 28 Euro für Dienstag
  • 28 Euro für Mittwoch
  • 14 Euro für Donnerstag (Abreisetag, weniger als 24 Stunden)

Insgesamt kann Herr Mustermann also einen Verpflegungsmehraufwand [year] von 84 Euro für seine viertägige Dienstreise geltend machen.

Wann muss ich die Verpflegungspauschale Deutschland kürzen?

Manchmal ist es aber auch nötig, die Verpflegungspauschale [year] zu kürzen. Das ist dann der Fall, wenn die sogenannte Arbeitgeberverpflegung eintritt. Nehmen wir an, dass Herr Mustermann an seinem letzten Tag der Dienstreise in der Filiale in Berlin sein Frühstück erhält. In diesem Fall müsste er 20% der Tagespauschale kürzen. Hier kommt die große Verpflegungspauschale zum Einsatz, auch, wenn es sich um einen An- oder Abreisetag handelt.

In diesem Fall würde Herr Mustermann also am Donnerstag nur 8,40 Euro Verpflegungsmehraufwand bekommen. Denn er muss für das vom Arbeitgeber bereitgestellte Frühstück 20% (von 28 Euro), also 5,60 Euro, von seiner Pauschale (14 Euro für den Abreisetag) abziehen. Würde der Arbeitgeber ihm am Dienstag oder Mittwoch ein Abendessen oder Mittagessen bereitstellen, könnte Herr Mustermann für diese Tage nur 16,80 Euro Verpflegungsmehraufwand beantragen, da er 40% (11,20 Euro) abziehen muss.

Muss der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale zahlen?

Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand erstattet zu bekommen. Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass der Chef die Ausgaben dennoch zurückzahlt. Wenn er mehr bezahlt als laut Pauschale vorgesehen ist, muss er die zusätzlichen Ausgaben allerdings versteuern. Steuerfrei ist nur der Verpflegungsmehraufwand Deutschland. Es ist daher empfehlenswert, bereits vor Antritt der Dienstreise eine idealerweise schriftliche Regelung mit dem Chef über die Bezahlung von Kosten während der Abwesenheit zu treffen.

Verpflegungsmehraufwand berechnenAlternativ dürfen Arbeitnehmer ihre Ausgaben während der Dienstreise als Werbungskosten in der Steuererklärung (Anlage N) angeben, und zwar ebenfalls bis zur maximalen Höhe des Verpflegungsmehraufwands. Diese Kosten lassen sich dann von der Steuer absetzen, was Ersparnisse bringt.

Eine weitere Option besteht darin, einen Sachwert-Gutschein vom Arbeitgeber zu erhalten. Anstatt die oft recht kleinen Beträge für eine Verpflegungspauschale zu bezahlen, kann dieser dem Arbeitnehmer einen sachwerten Vorteil in Form eines Tankgutscheines oder eines Rabattes auf die Firmenprodukte gewähren.

7 Antworten auf „Verpflegungsmehraufwand Deutschland“

  1. Guten Tag.
    Das sind natürlich sehr gute Nachrichten, da ich häufig im Innland auf Dienstreise bin. Mein Arbeitgeber gewährt mir auch den vom BMF empfohlenen Verpflegungsmehraufwand (auch bei Auslandsreisen). Jedoch behauptet mein Arbeitgeber, dass es die Erhöhung der Innlandspauschale von 12 auf 14 (24 auf 28) Euro nicht gibt. Haben Sie mir eventuell einen Link zum entsprechenden Gesetzestext, der die Erhöhung anzeigt?
    Vorab schon vielen Dank.

    1. Hallo Paul, vielleicht hilft dir das hier: Das ändert sich in 2020 beim BMF. Das ist kein direkter Gesetzestext aber ein offizielles Statement vom BMF zu den Änderungen. Grundsätzlich gilt aber: Der Chef darf(!) weniger auszahlen oder die Auszahlung verweigern. In diesem Fall kann dann die Differenz mit der Steuererklärung geltend gemacht werden (was nachteilig ist für den Arbeitnehmer, da der Abzug hier nur indirekt wirkt).

  2. Guten Tag,
    ich frage mich wie es sich verhält, wenn z.B. am Anreisetag Mittag- und Abendessen vom Arbeitgeber gezahlt werden. Theoretisch müsste man dort jeweils 11,20€ abziehen, sprich es wäre ein negativ Betrag übrig.
    Gibt es dort eine Sonderregelung oder wird dies wirklich als geldwerter Vorteil gewertet?

  3. Wie wird eine Abwesendheit von der Wohnung gewertet? Wenn man zwar nicht auf Dienstreise aber dennoch über 12 Std. Arbeitet, mit Pause und Anfahrt weit über 12 Std. kommt. Zählt das auch für den Verpflegungsmehraufwand?

    1. Hallo, die Arbeitszeit alleine reicht nicht. Es muss auch eine Abwesenheit von der ersten Arbeitsstätte vorliegen. Wer z.B. in der gleichen Stadt auf einer Konferenz ist, der kann durchaus den Verpflegungsmehraufwand berücksichtigen, wer allerdings „nur 12 Stunden auf der regulären Arbeit ist“, der nicht …..

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