Wer innerhalb Deutschlands auf einer Dienstreise ist, darf für die Verpflegung unterwegs die Verpflegungspauschale anwenden. Diese wird jedes Jahr zentral festgelegt und gilt für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschale normalerweise steuerfrei zurück. Sollte das nicht der Fall sein, können Arbeitnehmer den ausgegebenen Betrag bis zum maximalen Verpflegungsmehraufwand [year] als Teil der …