Wer innerhalb Deutschlands oder im Ausland auf Dienstreise geht, kann sich die Übernachtungskosten sowie den Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber erstatten lassen. Alternativ ist es möglich, die Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Details dazu sind in den jeweiligen Reisekostengesetzen der Länder sowie im Einkommenssteuergesetz geregelt. Gesetzliche Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand Der Verpflegungsmehraufwand wird im Einkommenssteuergesetz §9 Abschnitt 2 …
Verpflegungsmehraufwand berechnen / Beispiele
Wer auf einer Dienstreise in Deutschland oder im Ausland unterwegs ist, profitiert von der Verpflegungspauschale. Diese muss der Arbeitgeber zwar nicht zurückzahlen, tut es aber in den meisten Fällen aber trotzdem. Alternativ dürfen Arbeitnehmer den Betrag bis zur maximalen Grenze als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und damit Steuern sparen. Hier geht es darum, wie …